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Verordnungsformular
Sie können das Verordnungsformular herunterladen (siehe oben), von Hand ausfüllen oder per Email anfordern (ausfüllen mit Word). Die Zustellung der Verordnung erfolgt in jedem Fall per Post (Datenschutz).

Krankenkassen: Die Kassen beteiligen sich bei Zusatzversicherung an den Kosten, grösstenteils auch bei der Gruppentherapie. Nur wenige Kassen verlangen eine Verordnung. Als behandelnde Ärztin helfen Sie mit Ihrer Diagnose den Einstieg in die Atemtherapie zu erleichtern, insbesondere wenn eine Persönlichkeitsstörung, eine psychosomatische oder psychische Erkrankung vorliegt. Bei frühen Störungen insbesondere bei Borderline und Essstörungen hat sich der informelle Austausch zwischen PsychotherapeutIn und Atemtherapeutin bewährt.

Indikationen Unterstützung der Psychotherapie / psychosomatischen Behandlung:

  • Angststörungen (Panik, Phobien, Trauma und allgemeine)
  • Spannungs- und Erschöpfungszustände, Burn out
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Schlafstörungen; primäre oder psychophysiologische Insomnien
  • ADHS
  • Sexualstörungen
  • chronische Schmerzen
  • Borderline
  • Motivations- und Bewegungsarmut in Folge einer Depression
  • Suchtthematik (in der Regel erst nach dem körperlichen Entzug)
  • Essstörungen
  • Unsicherheit im zwischenmenschlichen Kontakt
  • Zwangsstörungen

Kontraindikation: akute Psychose

Indikationen bei Schulmedizinischer Behandlung, funktionell
Atemnot, Hyperventilation, subjektive Druckgefühle in Hals und Brust, chronische Verdauungsbeschwerden, Bluthochdruck.
Der Erfolg der funktionellen Atemtherapie kann (muss nicht) aufgrund einer möglichen muskulären Beeinträchtigung durch folgende Faktoren vermindert werden:

  • Einnahme von Beta Blocker (Blutdruck-Medikamente)
  • Einnahme von Psychopharmaka
  • Suchtmittelmissbrauch
  • neurologische Störungen
  • motorische Lähmungen.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 24. August 2011 um 07:21 Uhr